Hinweise die Sie beim Kauf
einer Rampe beachten
sollten
Entscheidend bei dem Kauf
einer Rollstuhlrampe ist das
zu überbrückende Höhenmaß. Aus
dem Höhenmaß und der Länge der
Rampe ergibt sich das
Steigungsmaß. Hierbei
sollten Sie
folgende Punkte beachten.
Rampen
im öffentlichen Bereich dürfen ein Steigungsmaß
von 6% nicht überschreiten. Nach 6000 mm
ist ein Zwischenpodest von 1500 mm anzuordnen.
(Siehe DIN 18024-1)
Für
gewöhnlich können folgende nicht offiziellen
Werte bei der Berechnung des Steigungsmaßes
zu Grunde gelegt werden.
Selbstfahrer
unter 10%, Selbstfahrer mit körperlicher
Einschränkung bis 6%, Personen die
geschoben werden bis 20%.
Verwenden
Sie
die folgenden Formeln zu
Berechnung Ihrer
Rampe
Bei
der Bestimmung Ihrer optimalen
Rampe sind wir Ihnen
selbstverständlich
behilflich.