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Einkauf
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1.
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Annahme und Änderungen
Für unsere Bestellungen
gelten, sofern nicht ausdrücklich
schriftlich etwas anderes vereinbart ist,
ausschließlich die nachstehenden
Bedingungen. Anders lautende Bedingungen
des Lieferanten verpflichten uns ohne
schriftliche Anerkennung auch dann nicht,
wenn sie im Angebot oder in der
Bestellungsannahme (Auftragsbestätigung)
genannt sind.
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2.
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Bestellung
Lieferungen und
Leistungen, die nicht aufgrund
schriftlicher Bestellungen ausgeführt
sind, werden nicht anerkannt. Mündliche
Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen
Bestätigung.
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3.
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Vorbehalt
Wir sind zu Änderungen
dieser Bestellung jederzeit berechtigt.
Ändern sich hierdurch die Kosten des
Lieferanten und oder die für die
Vertragserfüllung notwendige Lieferfrist,
so erfolgt eine angemessene Berichtigung
des Kaufpreises und/oder der Lieferfrist.
Etwaige Berichtigungsverlangen des
Lieferanten müssen vor Durchführung der
Änderungen von uns schriftlich genehmigt
worden sein.
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4.
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Annullierung
Wir behalten uns vor,
diese Bestellung aus wichtigem Grund ganz
oder teilweise zu annullieren. Im Falle
von Streik oder Aussperrung sind wir
berechtigt, die Abnahme bestellter Waren
einschließlich der hierauf entfallenden
Zahlungen bis zur Beendigung der
Kampfmaßnahmen zurückzustellen, ohne daß
hieraus Ersatzansprüche hergeleitet werden
können. Mit dem Zugang unserer
entsprechenden schriftlichen Anzeige ist
der Lieferant verpflichtet, die Arbeit
einzustellen. Wir Verpflichten uns, den
vereinbarten Preis für fertiggestellte und
von uns angenommene Ware zu bezahlen sowie
dem Lieferanten die Kosten für die
teilweise fertiggestellten Gegenstände
oder für zur Bestellung bereitgestelltes
Roh-material zu erstatten. Der Lieferant
verpflichtet sich, unsere Anweisungen bez.
solcher Gegenstände oder Materialien zu
befolgen. Weitergehende Ansprüche bestehen
nicht.
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5.
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Gefahrentragung
Jede Gefahr des zufälligen
Untergangs oder der zufälligen
Verschlechterung der Ware trägt der
Lieferant der bis zum Eintreffen der Ware
bei uns unbeschadet der Regelung über den
Übergang des Eigentums. Verpackung wird
nur bezahlt, wenn eine Vergütung dafür
ausdrücklich vereinbart wurde.
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6.
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Versand
Der Versand hat unter
genauer Beachtung unserer jeweiligen
Versandvorschriften zu erfolgen und ist
uns am Versandtag anzuzeigen. Sämtliche
Versandpapiere müssen unsere Bestellnummer
und die komplette Warenbezeichnung
enthalten, andernfalls gehen alle
entsprechenden Kosten, wie
Warenstandsgelder, Umstellungsgebühren und
dergl. zu Lasten des Lieferanten . Jeder
Sendung ist ein Lieferschein in zweifacher
Ausfertigung mit Angabe der Bestellnummer
und Warenbezeichnung beizufügen.
Überlieferungen sind nicht zulässig.
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7.
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Gewährleistung
Der Lieferant übernimmt,
wenn nicht anders vereinbart ist, für
seine Lieferungen die Gewähr nach den
gesetzlichen Bestimmungen. Er haftet
insbesondere dafür, daß die Lieferung aus
dem von uns vorgeschriebenen Werkstoff
hergestellt ist und unseren Vorschriften
bzw. Zeichnungen entspricht. Der Lieferant
ist darüber hinaus verpflichtet, für
un-taugliche oder schadhafte Ware auch
ohne rechtzeitige Mängelrüge auf
Anforderung nach unserer Wahl umgehend und
kostenlos und frachtfrei Ersatz zu
liefern, die Mängel zu beseitigen oder
volle Gutschrift zu erteilen. Durch unsere
Zahlung wird die Gewährleistung des
Lieferanten und unser Recht der Mängelrüge
nicht beeinflußt.
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8.
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Schutzrechte
Durch Annahme dieser
Bestellung verpflichtet sich der Lieferer,
alle Entwürfe, Informationen, Zeichnungen
und Konstruktionsdaten im Zusammenhang mit
diesem Auftrag geheimzuhalten.
Gegenstände, die wir in Zusammenarbeit mit
dem Verkäufer entwickelt oder
weiterentwickelt haben, dürfen nur an uns
geliefert werden.
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9.
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Modelle, Werkzeuge
Materialbeistellung
Modelle, Zeichnungen,
Formen und sonstige Hilfsmittel, die wir
stellen, bleiben unser Eigentum. Soweit
nicht anders vereinbart worden ist, sind
sie uns nach Ausführung des Auftrages
unaufgefordert zurückzusenden. Von uns
beigestelltes Material bleibt ob in
derselben oder veränderten Form, bis zur
völligen Rücklieferung oder Bezahlung
gleichfalls unser Eigentum. Die
Gegenstände sind, solange sie sich im
Besitz des Lieferanten befinden, als unser
Eigentum zu kennzeichnen, sorgfältig
aufzubewahren und vom Lieferanten ohne
Kosten für uns gegen Feuergefahr und
Diebstahl zu versichern; sie dürfen weder
verwertet noch vervielfältigt, noch
dritten Personen zugänglich gemacht
werden. Andernfalls haftet uns der
Lieferant für den Schaden.
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10.
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Patente
Der Lieferant haftet
dafür, daß durch die Lieferung und
Verwendung solcher Ware, die nicht nach
unseren Zeichnungen oder Angaben
hergestellt worden sind, Schutzrechte
Dritter nicht verletzt
werden.
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11.
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Lieferung
Fracht einschließlich
Verpackung geht zu Lasten des Lieferers.
Grundsätzlich beziehen wir Ware 'frei
Haus' bzw. Verwendungsstelle.
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12.
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Lieferzeit
Die vereinbarten
Liefertermine sind, höhere Gewalt
ausgenommen verbindlich. Erkennt der
Lieferant, daß er die Lieferzeit nicht
einhalten kann, so hat er uns von allen
Umständen, welche die Einhaltung der
Lieferfrist unmöglich machen, zu
benachrichtigen, um uns dadurch
rechtzeitig anderweitige Dispositionen zu
ermöglichen. Bei Lieferverzug sind wir
berechtigt, Nachlieferungen und
Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu
verlangen oder vom Vertrag
zurückzutreten.
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13.
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Abtretung
Ohne unsere ausdrückliche
schriftliche Genehmigung sind die Rechte
und Pflichten des Lieferers aus diesem
Vertrag nicht übertragbar.
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14.
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Rücktritt
Falls eine wesentliche
Verschlechterung der wirtschaftlichen und
finanziellen Verhältnisse des Lieteranten
eintritt, insbesondere ein Antrag auf
Eröffnung eines Konkurs- oder
Vergleichsverfahrens über sein Vermögen
gestellt wird, sind wir zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt, wenn durch die
vor-genannten Umstände die Abwicklung des
Vertrages gefährdet erscheint. Die Annahme
von Teillieferungen und Teilleistungen
nach dem Eintritt eines der obigen
Umstände berührt das Recht, den Vertrag im
übrigen zu beenden nicht.
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15.
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Verzicht
Ein Verzicht auf eine oder
mehrere dieser Bedingungen wirkt nur für
den jeweiligen Einzelfall. Die
Verbindlichkeit der Bedingungen für
frühere oder künftige Aufträge wird
hierdurch nicht
berührt.
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16.
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Erfüllungsort
Gerichtsstand ist
Berlin.
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Verkauf
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a.)
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Allgemeines
Für alle Geschäfte
gelten die nachstehend aufgeführten
Geschäftsbedingungen. Abänderungen dieser
Bedingungen müssen schriftlich vereinbart
werden. Mündliche Abmachungen bedürfen zur
Rechtsgültigkeit der schriftlichen
Bestätigung. Die Einkaufsbedingungen des
Käufers verpflichten uns nicht und
bedürfen keines schriftlichen
Widerspruchs.
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b.)
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Preisstellung
Sämtliche Angebote,
Preise wie Lieferzeiten sind freibleibend.
Die Preisstellung beruht auf den z.Z. der
Angebotsabgabe maßgeblichen Material-,
Lohn- und Frachtkosten. Sollten bis zum
Liefertag diesbezügliche Änderungen
eintreten, behalten wir uns eine
entsprechende Angleichung vor. Ein Auftrag
ist erst als angenommen zu betrachten,
wenn von uns eine schriftliche Bestätigung
erfolgt ist. Für die Stornierung eines
Auftrages ist in jedem Fall eine vorherige
schriftliche Zustimmung erforderlich.
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c.)
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Versand, Gefahrenübergang,
Versicherung
Die von uns
abgegebenen Preise gelten jeweils ab Lager
Berlin, ausschließlich Fracht und
Verpackung. Die Wahl des
Auslieferungslagers bleibt uns überlassen.
Der Versand, als auch etwaige
Rücksendungen, erfolgen auf Kosten des
Käufers, soweit nichts anderes vereinbart
ist. Bei Lieferungen geht die Gefahr auf
den Empfänger über, sobald die Ware das
Lager verläßt, bzw. dem Spediteur oder der
Bahn bergeben ist, gem. § 447 BGB. Auch
wenn franko, cif, fob etc. verkauft worden
ist, gehen etwaige auf dem Transportwege
entstandenen Beschädigungen zu Lasten des
Käufers. Transportversicherungen werden
nur auf besonderen Wunsch und auf Kosten
des Käufers abgeschlossen. Zu
Eillieferungen sind wir berechtigt. Falls
eine Bruchversicherung abgeschlossen ist,
sind etwaige Schäden durch bahnamtliche
Bescheinigungen bzw. Tatbestandsaufnahme
des Transportinstituts einschließl.
Originalfrachtbrief zu belegen,
andernfalls wird die Ersatzpflicht
abgelehnt. Verpackung, die nach unserem
Ermessen notwendig erscheint oder
ausdrücklich verlangt wird, wird zum
Selbstkostenpreis berechnet und nicht
zurückgenommen.
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d.)
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Lieferzeit
Angaben über Lieferzeit
beginnen mit der Auftragsbestätigung und
enden mit dem Versand der Ware. Verlangt
der Käufer nach Erhalt der
Auftragsbestätigung eine Änderung des
Auftrages, so beginnt eine neue
Lieferfrist, und zwar mit unserer
Bestätigung der Änderung. Aufträge können
nur insoweit geändert werden, als es sich
um lagermäßige Ware handelt. Ist bei
Mitteilung der Änderung die Ware bereits
gefertigt, so daß sie durch uns
voraussichtlich kurzfristig nicht
anderweitig verwendet werden kann, muß der
ursprüngliche Auftrag bestehenbleiben.
Kann eine Lieferfrist oder eine Lieferzeit
von uns infolge höherer Gewalt,
Kriegsfall, Mobilmachung, innerer Unruhe,
Beschlagnahme, Streik, Aussperrung,
Materialmangel, Maschinenbruch und
sonstiger unvorhergesehener
Betriebsstörungen, Verzögerung bei der
Beförderung, Importbeschränkungen etc.
nicht eingehalten werden, kann der Käufer
hieraus keine Rechte ableiten. Der
Liefertermin oder die Lieferfrist wird in
solchen Fällen angemessen hinausgeschoben.
Haben die Ereignisse ein unüberschauliches
Maß angenommen, sind wir zum Rücktritt vom
Auftrag berechtigt, ohne daß der Käufer
Ansprüche gegen uns geltend machen
kann.
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e.)
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Zahlung
Wenn nichts anderes
vereinbart ist, muß die Zahlung innerhalb
von 8 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb
von 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein
netto erfolgen. Schecks und Wechsel werden
nur zahlungshalber entgegengenommen,
Wechsel nur aufgrund vorheriger
schriftlicher Vereinbarung und für uns
spesenfrei. Wir haften nicht für
pünktliche Vorlage und Protesterhebung.
Die Höchstlaufzeit für Wechsel beträgt 3
Monate. Bei Nichteinhaltung der
Zahlungsfrist kommt der Käufer ohne
Mahnung in Verzug. In diesem Falle
berechnen wir DM 10,- pro Mahnung und 10%
Zinsen seit Fälligkeit. Werden
versandbereite Lieferungen aus Gründen,
die wir nicht zu vertreten haben, nicht zu
dem vorher vereinbarten Termin abgenommen,
so gilt der Tag der
Versandbereitschaftsmeldung als Stichtag
für die Rechnungserteilung. Die
Zurückhaltung von Zahlungen bezüglich
irgendwelcher Gegenansprüche des Käufers
ist nicht zulässig. Sollten uns nach
Abgang der Auftragsbestätigung Umstände
bekannt werden, die uns veranlassen,
unsere ursprüngliche Beurteilung über die
Zahlungsfähigkeit des Bestellers zu
revidieren, sind wir berechtigt,
Sicherstellung zu verlangen.
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f.)
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Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur
vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Sofern der Käufer Händler, Industriefirma,
Installateur oder Brunnenbauer ist oder zu
einer ähnlichen Abnehmergruppe gehört, ist
er berechtigt, die gelieferte
Vorbehaltsware im gewöhnlichen
Geschäftsverkehr zu veräußern . In diesem
Falle tritt er hiermit schon jetzt bis zur
völligen Tilgung aller unserer
Forderungen, die ihm aus der Veräußerung
entstehenden Forderungen gegen seine
Abnehmer mit allen Rechten an uns ab. Wir
nehmen diese Abtretung an. Ungeachtet der
Abtretung und unseres Einziehungsrechtes
ist der Käufer zur Einziehung solange
berechtigt, als er seinen Verpflichtungen
uns gegenüber nachkommt und nicht in
Vermögensverfall gerät. Auf unser
Verlangen hat der Käufer die Abtretung
seinem Abnehmer anzuzeigen. Wir behalten
uns ferner das Recht vor, auch
unsererseits die Abtretung anzuzeigen. Ein
Käufer, der nicht Abnehmer im Sinn der
obengenannten Gruppe ist, darf die
Vorbehaltsware während der Dauer des
Eigentumsvorbehaltes nicht veräußern.
Vorbehaltsware kann für die Dauer des
Eigentumsvorbehaltes weder zur Sicherung
übereignet noch verpfändet werden. Der
Käufer verpflichtet sich, Vorbehaltsware
mit der verkaufsüblichen Sorgfalt zu
pflegen und gegen Beschädigungen aller
Art, sowie Diebstahl etc. zu schützen bzw.
zu versichern. Die Besitzer der Ware, die
unter Eigentumsvorbehalt steht, sind
verpflichtet, uns unverzüglich unter
Übergabe der für eine Intervention
erforderlichen Unterlagen über
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter an
der Vorbehaltsware oder an die im voraus
abgetretenen Forderungen zu unterrichten.
Handelt es sich um die Pfändung
beweglicher Sachen, sind sie verpflichtet,
den Gerichtsvollzieher auf unseren
Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und zu
verlangen, daß dieser Hinweis in das
Pfändungsprotokoll aufgenommen wird.
Unbeschadet dieser Verpflichtung haben sie
alle zur Abwehr erforderlichen Maßnahmen
einzuleiten. Die Kosten der Intervention
trägt der Käufer.
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g.)
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Beanstandungen, Gewährleistung
Beanstandungen wegen
unrichtiger Lieferung oder Materialfehlern
sind uns schnellstens, innerhalb 8 Tagen
nach Empfang der Ware schriftlich
mitzuteilen. Das gleiche gilt bei etwaigen
Minderlieferungen. Nicht sofort erkennbare
Mängel sind innerhalb von 6 Monaten
geltend zu machen. Verspätete oder
mündlich erteilte Mängelrügen finden keine
Berücksichtigung. Wir haften nur für
Mängel, die nachweislich trotz sachgemäßer
Behandlung bzw. Montage durch den Käufer,
infolge von Fabrikations- oder
Materialfehler entstanden sind.
Fehlerhaftes Material nehmen wir zurück
und ersetzen es durch einwandfreie Ware.
Über die Ersatzlieferung hinausgehende
Kosten oder Schadensansprüche
irgendwelcher Art, insbesondere
Auswechslungskosten, Frachtkosten, werden
nicht ersetzt. Den Nachweis der
Mangelhaftigkeit der Ware muß der Käufer
erbringen. Mängelansprüche entfallen, wenn
der Käufer nicht innerhalb einer genannten
Frist uns die Ware zur Verfügung stellt
bzw. eine Besichtigung der reklamierten
Ware verzögert oder ausschlägt.
Mangelhafte Ware, für die Ersatz geliefert
wurde, ist zurückzusenden und geht in
unser Eigentum über. Wir haften nicht
dafür, daß die Ware für den vom Käufer
vorgesehenen Verwendungszweck geeignet
ist. Bei Reklamationen an beigestelltem
Kundenmaterial haften wir nur bis zur Höhe
des vereinbarten Preises der
Lohnveredelung. Für Lieferungen, die
lediglich in unserem Namen erfolgen,
gelten die Geschäftsbedingungen der
Herstellerfirmen.
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h.)
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Erfüllungsort und
Gerichtsstand
Der Erfüllungsort für
Lieferung und Zahlung für beide Teile ist
Berlin. Das Rechtsverhältnis untersteht
dem deutschen Recht. Der Vertrag bleibt
auch bei Unwirksamwerden einzelner Punkte
seiner Bedingungen verbindlich.
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